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   BFH, 06.12.2005 - XI B 13/05   

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https://dejure.org/2005,16021
BFH, 06.12.2005 - XI B 13/05 (https://dejure.org/2005,16021)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2005 - XI B 13/05 (https://dejure.org/2005,16021)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - XI B 13/05 (https://dejure.org/2005,16021)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 57/94

    Forderungsverzicht als verdeckte Einlage

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - XI B 13/05
    Bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht vorliegt, ist von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auszugehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 1997 VIII R 57/94, BFHE 184, 63, BStBl II 1998, 652).
  • BFH, 09.07.1998 - V R 68/96

    Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - XI B 13/05
    Wird --wie im Streitfall-- vorgetragen, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantrag von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, muss dargelegt werden, welche konkreten Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen und dass und aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung oder einer sonstigen Ermittlung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98

    Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - XI B 13/05
    Dass im Falle der Veräußerung oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils an einer Gesellschaft, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ein als laufender Gewinn zu behandelnder Übergangsgewinn zu ermitteln ist, ergibt sich aus der bereits vorliegenden Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179) und ist damit nicht klärungsbedürftig.
  • BFH, 04.05.2004 - XI R 7/03

    Realteilung einer PersGes und anschließende Einbringung in eine PersGes

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - XI B 13/05
    Das FG hat seiner Entscheidung keinen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt, der von dem --vom Kläger wiedergegebenen-- Leitsatz des BFH-Urteils vom 4. Mai 2004 XI R 7/03 (BFHE 206, 132, BStBl II 2004, 893) abweicht.
  • BFH, 29.04.2004 - IV B 124/02

    Realteilung

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - XI B 13/05
    Es ist ebenfalls geklärt, dass gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG in der für die Jahre 1999 und 2000 geltenden Fassung eine steuerneutrale Realteilung in Einzelwirtschaftsgüter nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 2004 IV B 124/02, BFH/NV 2004, 1395).
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